Vom Neugeborenen bis zum Jugendlichen durchläuft ein Kind eine enorme Entwicklung.
Gerade in den ersten Lebensmonaten und als Kleinkind erwirbt das Kind in kürzester Zeit zahlreiche körperliche, geistige und auch soziale Fähigkeiten. Um diese Entwicklungsfortschritte im Blick
zu behalten, wird in Deutschland eine Reihe von Vorsorgeuntersuchungen empfohlen
Herr Piorr führt daher als in der Kinder- und Jugendmedizin erfahrener Arzt alle Vorsorgen ab der U2 in unserer Praxis durch.
Von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr sind bisher folgende Vorsorgeuntersuchungen gesetzlich vorgesehen:
U1 bis U9 im gelben Vorsorgeheft und außerhalb des Heftes J1 (ohne Dokumentation für die Eltern).
Zusätzliche drei Gesundheitschecks empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte: U10, U11 und J2, doch die Kosten dafür erstatten noch nicht alle Krankenkassen.
Die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen müssen daher bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen zum Teil privat abgerechnet werden. Erkundigen Sie sich doch vorab bei ihrer Krankenkasse, ob eine Erstattung möglich ist.
Hausarztpraxis Richrath
Botzen & Piorr
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Akademische Lehrpraxis der Universität Düsseldorf